Heft 24 (5/2011)

Hans Jünger: Hamburg ohne Alster?

Der Kampf um die neuen Stundentafeln

 

Seit drei Jahren tobt in Hamburg - vorwiegend hinter den Kulissen - der Streit um den Stellenwert der sogenannten ästhetischen Fächer in Grundschule, Stadtteilschule und Gymnasium. Hier eine Chronik der Ereignisse, gefolgt von einer kleinen Argumentationshilfe.

 

Was bisher geschah ...

Frühjahr 2008: Ole von Beust (CDU) bleibt Erster Bürgermeister, Christa Goetsch (GAL) wird Bildungssenatorin. Im Koalitionsvertrag wird eine Schulreform angekündigt, die über die von der CDU bereits beschlossenen Abschaffung von Haupt- und Realschulen weit hinaus geht. Kernstück der Strukturreform ist die sechsjährige Primarschule. Ab Klasse 7 soll es nur noch zwei Schulformen geben: die Stadtteilschule, die in 7 Jahren, und das Gymnasium, das in 6 Jahren zum Abitur führt.

Herbst 2008: Die ersten Entwürfe für die Ausgestaltung der drei neuen Schulformen werden bekannt. Die Bildungsbehörde plant, die Fächer Bildende Kunst und Musik durch einen "Lernbereich Künste" zu ersetzen, in dem zusätzlich Inhalte des Darstellenden Spiels berücksichtigt werden sollen.

Anfang 2009: Auf heftige Proteste von AfS und VDS (Hamburger Abendblatt: "Primarschule ohne Musik") reagiert die Bildungsbehörde mit einem Passus im Rahmenkonzept für die neuen Schulformen: "Bildende Kunst und Musik werden als Fächer unterrichtet".

Sommer 2009: Ein neuer Entwurf sieht vor, die Fächer Bildende Kunst, Musik und Darstellendes Spiel bereits ab Klasse 1 als Wahlpflichtfächer anzubieten. Nach Intervention von AfS und VDS sichert die Bildungsbehörde zu, dass alle drei Fächer als Pflichtfächer unterrichtet werden.

Frühjahr 2010: Ein Stundentafelentwurf wird bekannt, der für Musik in den ersten sechs Schuljahren insgesamt 6 Wochenstunden vorsieht. Aus einem "Gestaltungsraum" kann die Schule zusätzlich Musikstunden finanzieren. Außerdem soll Musik schon ab Klasse 7 Wahlpflichtfach in Konkurrenz zu bildender Kunst und Darstellendem Spiel sein. AfS und VDS protestieren gemeinsam mit BDK (Fachverband der Kunsterzieher) und FDS (Fachverband Darstellendes Spiel).

Sommer 2010: Die Behörde gesteht dem Fach Musik (nicht aber der Bildenden Kunst) in Klasse 5 und 6 zwei Wochenstunden zu. In der Volksabstimmung über die sechsjährige Primarschule haben die Reformgegner die Mehrheit. Der Senat verzichtet daher auf diesen Teil der Schulreform. Alle bisherigen Stundentafelentwürfe sind damit hinfällig. Ole von Beust tritt zurück, Christoph Ahlhaus (CDU) wird Erster Bürgermeister.

Herbst 2010: Die GAL steigt aus der Koalition aus. Bildungssenator wird Dieter Wersich (CDU). Eine Initiative führender Persönlichkeiten des Hamburger Musiklebens warnt vor der geplanten Kürzung des Musikunterrichts (s. Kasten).

Winter 2010: Ein Stundentafelentwurf wird bekannt, der dem Fach Musik eine Sonderrolle zuweist (allerdings ohne zusätzliche Wochenstunden). Der BDK protestiert gegen die Benachteiligung der Bildenden Kunst. Die Behörde hebt die Bevorzugung des Fachs Musik wieder auf, weist den drei künstlerischen Fächern in Klasse 1 - 4 ein Kontingent von 14, in Klasse 5 und 6 ein Kontingent von 8 Wochenstunden zu und legt diese Stundentafel der Schuldeputation vor. Diese verschiebt die abschließende Entscheidung auf April.

Frühjahr 2011: Die SPD gewinnt die Bürgerschaftswahl, Olaf Scholz wird Erster Bürgermeister. Bildungssenator Ties Rabe trifft sich zehn Tage nach seiner Ernennung mit Vertretern der Fachverbände, um über die zukünftigen Stundentafeln zu beraten. Dabei deutet er an, dass er in den Jahrgängen 1 - 6 zumindest teilweise auf den Gestaltungsraum verzichten und die ästhetischen Fächer besser ausstatten will. Im April soll die Schuldeputation entscheiden.

(Soweit der Stand der Dinge am 15. 4. 2011.)

 

Warum Musik gekürzt wird ...

Die allmähliche Reduzierung des Stundenumfangs, der den ästhetischen Fächern zugebilligt wird, hat nicht erst 2008 in Hamburg begonnen. Sie ist ein bundesweites Phänomen, das viele Gründe hat, z.B. den irrationalen Wettlauf um gute PISA- Ergebnisse. Dabei lässt sich überall ein eklatanter Widerspruch zwischen Reden und Handeln beobachten. Während es wohl keinen Bildungspolitiker gibt, der nicht die immense Bedeutung musikalischer Bildung für Persönlichkeitsentwicklung und Lebensgestaltung unterstreichen würde, müssen mit großer Selbstverständlichkeit immer die ästhetischen Fächer zurückstehen, wenn in der Schule irgendetwas gefördert oder neu eingeführt werden soll.

So auch in Hamburg. Während man einerseits von der "Musikstadt" redet und sich mit der Elbphilharmonie ein Denkmal setzt, wird unter Verweis auf Sachzwänge der Musikunterricht kurzerhand halbiert. Konkreter Anlass ist die politische Entscheidung, dass zwei Schulfächer mehr Stunden bekommen sollen (Englisch und Religion sollen bereits ab Klasse 1 unterrichtet werden), das ein neues Fach eingeführt werden soll (Darstellendes Spiel bzw. Theater - ebenfalls ab Klasse 1) und dass die Schulen ein Stundenpaket zur freien Verfügung erhalten sollen ("Gestaltungsraum"). Dass die Gesamtstundenzahl dadurch nicht erhöht werden soll, ist pädagogisch sinnvoll, dass daher irgendwo gekürzt werden muss, ist logisch. Dass diese Kürzungen nun aber nicht gleichmäßig auf den gesamten Fächerkanon verteilt werden, sondern einseitig zu Lasten von Bildender Kunst und Musik gehen, ist eine politische Entscheidung - der bei Hamburgs Olympiabewerbung eingeführte dreistündige Sportunterricht z.B. hat keinerlei Einbußen erlitten.

Kaschiert werden solche Kürzungen auf drei unterschiedliche Arten:

Kontingentierung: Man fasst Fächer und Jahrgangsstufen zusammen und weist für diese Pakete Gesamtstundenzahlen aus. Ein Kontingent von 14 Wochenstunden für die "Künste" hört sich gut an, bedeutet aber - gleichmäßig aufgeteilt auf Bildende Kunst, Darstellendes Spiel und Musik sowie auf die Klassen 1-4 - gerade mal als 1,2 Stunden pro Woche.

Wahlpflicht: Man wandelt Pflichtunterricht in Wahlpflichtunterricht um. Zwei Wochenstunden Musik ab Klasse 7 hört sich gut an, gilt aber nur für diejenigen SchülerInnen, die Musik gewählt und sich damit gegen Bildende Kunst und Theater entschieden haben.

Flexibilisierung: Man weist nicht Regel-, sondern Mindeststunden aus, die nach Belieben der Schule bzw. Schulleitung durch Stunden aus einem sogenannten "Gestaltungsraum" aufgestockt werden könnten. 12 Wochenstunden Verfügungsmasse für 4 Klassenstufen hört sich gut an, ergäbe auch - gleichmäßig verteilt auf Bildende Kunst, Musik und Theater - die notwendige Zweistündigkeit. Doch die ästhetischen Fächer stehen hier in Konkurrenz zu allen anderen Fächern, die ebenfalls gute Gründe für eine Ausweitung vorbringen. Außerdem sollen auch nicht fachgebundene Aktivitäten finanziert werden - Fördermaßnahmen, Projekte, Lernbüros, Tutorenstunden usw. Es dürfte nur wenige Schulleiter geben, die ganz auf Klassenlehrerstunden, Deutsch als Zweitsprache und Lernzeiten verzichten, nur um durchgehend zweistündigen Musikunterricht organisieren zu können, für den ihm ohnehin die Fachkräfte fehlen.

 

Warum Musik nicht gekürzt werden darf ...

Welche Fächer in welchem Umfang an staatlichen Schulen unterrichtet werden, ist nicht nur eine pädagogische, sondern auch eine politische Entscheidung, an der einerseits alle möglichen Interessengruppen mitwirken, bei der andererseits Traditionen eine wichtige Rolle spielen. Die Musik ist weder hier noch da besonders gut aufgestellt. Zwar setzt sich neben den musikpädagogischen Verbänden (AfS, VDS usw.) auch die Musikindustrie für dieses Schulfach ein, doch deren Einfluss auf die Bildungspolitik ist sehr begrenzt im Vergleich zu dem Druck, den etwa die Sportverbände erzeugen können. Zwar zählte Musik bereits in der Antike zu den Sieben Freien Künsten, doch Musikunterricht in der heutigen Form gibt es erst seit wenig mehr als 80 Jahren (Kestenberg-Reform), und hinsichtlich Wertschätzung und Ressourcen kann er mit den sogenannten Haupt- oder Kernfächern nicht konkurrieren.

Umso wichtiger ist es, immer wieder an sechs einfache Zusammenhänge zu erinnern:

Musik gehört in die Schule!

Musikalische Tätigkeiten bereichern das Leben (das ja in abnehmendem Maße aus Berufstätigkeit besteht), setzen aber Lernen voraus. Nur wenn dieses in der allgemeinbildenden Schule zumindest angebahnt wird, lässt sich Bildungsgerechtigkeit verwirklichen.

Musik muss eigenständiges Schulfach sein!

Die ästhetischen Schulfächer Musik, Bildende Kunst, Theater, Sport und Deutsch können in vielfältiger Weise kooperieren, haben aber sehr unterschiedliche Ziele, Inhalte und Methoden. Ein Sammelfach "Künste", "Ästhetische Erziehung" o. ä. würde keinem dieser Fächer gerecht.

Musik muss auf allen Altersstufen angeboten werden!

Manche musikalischen Fähigkeiten können nur im Kindesalter erworben werden (z.B. musikalisches Gehör), manche musikalischen Tätigkeiten werden erst im Jugendalter zugänglich (z.B. Rock Band). Eine Beschränkung des Musikunterrichts auf die Grundschule wäre ebenso verkehrt wie der verspätete Beginn in der weiterführenden Schule.

Musik muss sowohl im Pflicht- wie im Wahlbereich angeboten werden!

Wer sich für eine musikalische Tätigkeit entscheiden will, muss zuvor das Spektrum der Möglichkeiten kennenlernen. Dafür braucht es den Pflichtunterricht für alle. Wer sich entschieden hat, muss sich die Fähigkeiten aneignen, die für die gewählte Tätigkeit nötig sind. Dafür braucht es vielfältige Wahlangebote.

Musikunterricht braucht mindestens zwei Wochenstunden!

Musikunterricht ist heute kein Tafelunterricht in Musiktheorie und Musikgeschichte mehr. Vielmehr stellt er das eigene Musizieren in den Mittelpunkt. Dieses ist aber mit einem organisatorischen Aufwand verbunden (Aufbauen, Stimmen, Abbauen usw.), der nur in 90-Minuten-Einheiten vertretbar ist.

Musikunterricht muss kontinuierlich stattfinden!

Musiklernen besteht großenteils aus kontinuierlichen Entwicklungsprozessen, die (vor allem im motorischen Bereich) verteilte Übung voraussetzen. Musikunterricht macht daher nur Sinn, wenn er über lange Zeiträume regelmäßig stattfindet.

Oder - wenn es noch knapper sein soll: Schule ohne Musik wäre wie Hamburg ohne Alster!

 

Was jetzt geschehen soll ...

Wir haben dem neuen Bildungssenator für die Überarbeitung der Stundentafeln folgendes empfohlen:

Für den Pflichtunterricht an der Grundschule, in den Klassen 5-7 der Stadtteilschule und in den Klassen 5-8 des Gymnasiums sollten für jede Jahrgangsstufe 2 Wochenstunden Musik vorgeschrieben werden. Dies kann durch Aufgabe des Gestaltungsspielraums finanziert werden.

Der "ästhetische" Wahlpflichtbereich, in dem zwischen Bildender Kunst, Musik und Theater zu wählen ist, sollte an der Stadtteilschule nicht vor Klasse 8, am Gymnasium nicht vor Klasse 9 beginnen. Er sollte mit 2 Wochenstunden ausgestattet werden.

An der Stadtteilschule sollte der "große" Wahlpflichtbereich der Klassen 7-10, in dem die ästhetischen Fächer in Konkurrenz u.a. mit der Zweitsprache stehen, wie bislang an den Gesamtschulen durch einen weiteren Wahlpflichtbereich ergänzt werden, der es auch SchülerInnen mit Ziel Abitur ermöglicht, zusätzlichen Unterricht in einem ästhetischen Fach zu wählen.

AfS und VDS werden weiterhin alle Möglichkeiten (E-mails, Briefe, Telefonate, Besuche, Pressemitteilungen, PR-Aktionen) nutzen, um für faire Bildungschancen zu kämpfen. Hamburger Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Musikunterricht.

 

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Theodor Huß: Musikpraxis im Hamburger Abitur

Immer wieder wird gefordert, die Leistungen fortgeschrittener Instrumentalisen im Abitur besser zu würdigen. Dabei stehen sich zwei Grundpositionen gegenüber. Die eine hält den Grundsatz hoch, die Schule dürfe nur bewerten, was sie den Schülerinnen und Schülern auch vermittelt hat. Die andere betrachtet die Bildung der Jugendlichen innerhalb und außerhalb der Schule als eine Einheit, formale Hürden sollten die wechselseitige Anerkennung und Würdigung von Leistungen nicht verhindern. Der folgende Überblick zeigt, wie in Hamburg versucht wird, den beiden Prinzipien ihren Ausschließlichkeitscharakter zu nehmen.

Das Interesse der Schülerinnen und Schüler an Musik und Musikunterricht ergibt sich aus der Musik selbst, aus dem Musikkonsum und aus dem Musizieren. Die Rahmenpläne für alle Schulstufen wurden in den letzten Jahren in der Weise zugespitzt, dass sie an diesen beiden Interessen anknüpfen und sie verbinden. Die musizierende Auseinandersetzung mit der Musik wurde dabei deutlich aufgewertet. Auch bei der Ausgestaltung der Richtlinien für das Abitur wurden in der Folge die Möglichkeiten dieser musizierenden Auseinandersetzung erweitert, ohne das Musizieren im Abitur aber von der Arbeit im Unterricht abzutrennen.

1. Den Aufgaben des schriftlichen Abiturs – in Hamburg dezentral gestellt – liegen die in den EPAs (Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung) definierten Aufgabentypen zugrunde. Der Aufgabentyp 3 „Eigene musikalische Gestaltung mit schriftlicher Erläuterung" verbindet am stärksten die im Unterricht erworbenen Kompetenzen mit andernorts erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Hier kann es um die Herstellung eines Jazz-Arrangements, die Komposition eines 12-tönigen oder eines minimalistischen Musikstücks auf dem Notenpapier, die Vertonung einer Filmszene am Rechner gehen. Die Aufgabe ergibt sich unmittelbar aus dem Unterrichtsthema, die Schüler haben aber die unbegrenzte Möglichkeit, außerunterrichtlich erworbene Kompetenzen bei der Bearbeitung zu nutzen, sei es die Fertigkeit auf dem Instrument, für das komponiert wird, sei es Improvisationstalent, oder sei es die Fähigkeit, einen musikalischen Verlauf vor dem Hintergrund umfangreicher musikalisch-praktischer Erfahrung einfallsreich und differenziert zu entwickeln.

Die Maßstäbe der Bewertung bleiben aber auf dem Teppich des erteilten Unterrichts. Eine Schülerin oder ein Schüler, der hier viel außerunterrichtlich erworbenes Können in das Produkt der Abiturklausur einfließen lässt, bekommt eben auch eine ganz besonders gute Note, auch wenn mehr als 15 Punkte nun mal nicht geht; die Leistung eines anderen Prüflings, der nur auf im Unterricht erworbene Kompetenzen zurückgreifen kann und diese gut einsetzt, muss demgegenüber – auch in der Bewertung – nicht verblassen. Ich würde mir wünschen, dass dieser Aufgabentyp noch häufiger im Abitur vorkommt. Ein darauf ausgerichteter Unterricht wäre sehr im Sinne des Rahmenplans und im Sinne der neuen Hamburger Profiloberstufe.

2. Der Aufgabentyp „Praktisches Musizieren mit schriftlichem Anteil" eignet sich vor allem für fortgeschrittene Instrumentalisten oder Sänger, die über ein gewisses (schülergemäßes) Repertoire verfügen. Er führt die Prüflinge in ein zweiteiliges schriftliches Musikabitur. Während der schriftliche Anteil dieser Prüfung eine ganz normale Abiturklausur mit verkürzter Arbeitszeit und entsprechend verkleinerter Aufgabe darstellt, gibt der praktische Anteil den Schülern die Möglichkeit, ihr in vielen Jahren aufgebautes musikalisches Können auszuspielen. Zwar ist dieses Vorspiel eines Repertoirestücks inhaltlich vom Unterricht und vom schriftlichen Teil der Prüfling völlig abgetrennt, die Richtlinien geben der Lehrkraft aber die Möglichkeit, das Prüfungsgeschehen ein Stück weit wieder schulisch-unterrichtlich zu „erden", indem auf das Vorspiel ein Gespräch folgt und indem – v.a. beim erhöhten Niveau – ein Vom-Blatt-Spiel oder eine Improvisationsleistung gefordert werden kann. Der häufig zu hörende Vorwurf, hier werde den Schülern was geschenkt, ist aber unberechtigt. Zum einen erfordert die verkürzte Klausur vom Prüfling die gleiche Vorbereitung wie die Standardklausur, zum anderen ist auch das Spielen eines Repertoirestücks ohne intensives Üben nicht möglich.

3. Seit wenigen Jahren gibt es in Hamburg die Möglichkeit, herausragende Leistungen beim Wettbewerb „Jugend musiziert" als Besondere Lernleistung in das Abitur einzubringen. Zwar hat der Wettbewerb als solcher nichts mit der Schule zu tun, aber im Alltagsleben eines Jugendlichen, der im Landeswettbewerb eine gute Leistung erzielt, spielt das Musizieren eine ähnlich wichtige Rolle wie die Schule, beides ist in seiner Bildungsbiografie untrennbar miteinander verbunden. Wen es stimmt, dass das Musizieren positive Auswirkungen auf das Lernen und Erleben der Jugendlichen insgesamt hat, dann sollte man im Abitur nicht trennen, was biografisch verbunden ist. In einer gemeinsamen Empfehlung des Landesausschusses Jugend musiziert und der Behörde für Schule und Berufsbildung gibt es deshalb Hinweise zur Umrechnung der 25-stufigen Wertungsskala von „Jugend musiziert" in die 15-stufige schulische Notenskala, zur Teilnahme der Lehrkräfte am Wertungsspiel und der Jury-Sitzung und zu den weiteren Teilen der besonderen Lernleistung, nämlich der zwingend vorgeschriebenen Dokumentation und dem Kolloquium mit dem Prüfungsausschuss. Vermehrte Anfragen zeigen, dass auch dieser Prüfungstyp inzwischen angenommen wird.

4. Neu ist für Hamburger Lehrkräfte und Abiturienten die Präsentationsprüfung als viertes Prüfungsfach. Sie ersetzt die bisherige mündliche Prüfung. Die Prüflinge halten dabei einen 15-minütigen mediengestützten Vortrag, dem ein ebenfalls 15 Minuten langes Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss folgt. Die Prüfungsordnung sieht ausdrücklich vor, dass auch eine musikalische Darbietung Teil der Präsentation sein kann, das Instrument ist auch ein Medium. Die Präsentationsaufgaben werden dezentral von den Lehrkräften gestellt, sie lehnen sich in der Grundstruktur an die Aufgabentypen des schriftlichen Abiturs an (vgl. oben Punkt 1 und 2). Da diese Prüfungsform für die Hamburger Lehrkräfte neu ist, wurden für alle Fächer Aufgabenbeispiele entwickelt, die den Rahmen und die Herangehensweise erklären. Bei der Auswahl der Aufgabenbeispiele haben wir auch darauf geachtet, die Phantasie der Lehrkräfte anzuregen und Mut für neue Formen zu machen. Z.B.: Auf der Grundlage eines Unterrichtsthemas „Musik im Umbruch" spielt ein Schüler einen Satz einer Klaviersonate von Beethoven und erläutert ihn vor dem Hintergrund der stilistischen Entwicklung am Anfang des 19. Jahrhunderts. Oder: Ein Trio probt unter Leitung des Prüflings einen Satz aus einem Mozartdivertimento (evtl. in einem eigenen Arrangement) und spielt das Ergebnis in der Prüfung vor. Auch hier sorgen die anschließende Erläuterung und das Fachgespräch dafür, dass zwischen den extern erworbenen Fähigkeiten des Instrumentalspiels und der Unterrichtsarbeit in der Schule ein sachlicher Zusammenhang hergestellt wird. Unter Umständen sind hier auch Gruppenprüfungen möglich. Diese Prüfungsform lässt es auch zu, dass ein Schüler, der mit seinen Klavierkünsten noch nicht bis zu den Beethovensonaten vorgedrungen ist, sein Können mit einem entsprechend leichteren Werk zeigt. Erst in der Verknüpfung mit der Erläuterung gemäß der vom Lehrer gestellten Aufgabe entsteht die Leistung, die dann als Ganzes bewertet wird. Die ersten Prüfungen dieser Art werden in wenigen Wochen stattfinden. Wir sind gespannt.

5. Wie überall spielen auch in Hamburg viele Abiturientinnen und Abiturienten in Schulorchestern und Bigbands oder singen in den großen Schulchören mit. In diesen musikpraktischen Kursen können die Schülerinnen und Schüler sich die Teilnahme von der leitenden Lehrkraft bewerten zu lassen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (Zweistündigkeit, Bewertung der laufenden Mitarbeit, zwei 10-minütige mündliche Prüfungen als Klausurersatz). Die Kurse können nicht die Belegung eines anderen Faches ersetzen, sie können auch nicht die Pflicht zur Belegung eines ästhetischen Faches ersetzen, aber die erreichten Bewertungen von drei solchen Kursen können in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Abiturienten mit durchschnittlichen oder guten sonstigen Leistungen können durch sehr gute Leistungen in den eingebrachten musikpraktischen Kursen ihren Abiturdurchschnitt leicht verbessern.

Allen diesen Möglichkeiten ist gemeinsam, dass sie versuchen, die vielfältigen Formen des Musizierens mit den doch recht formalen Bestimmungen des Abiturs produktiv zu verbinden. Ich bin überzeugt, dass die Leistungen der Schüler, die von diesen Regelungen Gebrauch machen, nicht gegenüber anderen Schülerinnen und Schülern zurückfallen. Vielmehr regen Sie die Jugendlichen an, ihre musikalischen Wege intensiv zu beschreiten und ihre Kompetenzen dabei zu vertiefen. Zugleich gibt es genug Möglichkeiten, dass auch Schülerinnen und Schüler, deren Eltern nicht jahrelangen Privatunterricht finanzieren konnten oder wollten, das Abitur durch ein aktives Musizieren bereichern können, wenn der Unterricht dafür die Voraussetzungen geschaffen hat.

Weitere Hinweise und die erwähnten Regelungstexte finden Sie auf der Seite www.li-hamburg.de/musik --> Gymnasiale Oberstufe

 

Theodor Huß ist Fachreferent Musik im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg.

 

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