vds-magazin: Heft 22 (Apr 2010)
Orientierung und Kompetenz - Zu den Aufgaben des Schulfachs Musik
Im Sommer 2005 verständigte sich der Hamburger VDS-Landesvorstand auf "Eckpunkte für ein Gesamtkonzept musikalischer Bildung". Damals begann die Umwandlung der Hamburger Schulen in Ganztagsschulen, und wir brauchten Kriterien, um dieses Vorhabens beurteilen und Forderungen im Hinblick auf das Schulfach Musik formulieren zu können.
Heute geht es um viel dramatischere Veränderungen im Hamburgischen Schulwesen. In den kommenden drei Jahren sollen die vierjährigen Grundschulen zu sechsjährigen Primarschulen werden. Die weiterführenden Schulen - in Zukunft nur noch Gymnasium und Gesamtschule (demnächst "Stadtteilschule") - beginnen dann erst mit Klasse 7. Für die neuen Schulformen wird es neue Stundentafeln und neue Bildungspläne geben (erstere sind noch nicht veröffentlicht, die Entwürfe für letztere findet man im Internet unter http://www.li-hamburg.de/publikationen/publikationen.Bild/index.html).
In einer Situation, in der die Auseinandersetzung um Strukturen im Vordergrund steht, kann es hilfreich sein, sich noch einmal grundsätzlich mit Inhaltlichem zu beschäftigen - mit den Aufgaben des Schulfachs Musik. Der folgende Text hilft vielleicht beim Nachdenken (vor allem, wenn man "Ganztagsschule" durch "Schule" ersetzt).
Ziel musikalischer Bildung ist es, Musik zum Bestandteil des eigenen Lebens zu machen. Wer sich erfolgreich musikalisch gebildet hat, der geht - für sich und seine Mitmenschen befriedigend - musikalischen Tätigkeiten nach (er ist Mitglied in einem Chor oder einer Band, geht regelmäßig tanzen oder ins Konzert, sammelt CDs oder Musikbücher usw.).
Musikalische Bildung ist ein selbst verantworteter Prozess. Sie kann nicht erzwungen, sondern nur ermöglicht werden. Es muss jedem Menschen überlassen bleiben, für welche musikalischen Tätigkeiten er sich entscheidet. Voraussetzung für eine solche Entscheidung ist allerdings, dass man die zur Wahl stehenden Möglichkeiten kennt. Außerdem ist es legitim, für bestimmte musikalische Praxen zu werben.
Musikalische Bildung ist ein individueller Prozess. Sie führt bei jedem Menschen zu einem anderen Ergebnis. Musikpädagogische Bemühungen sind umso effektiver, je offener und differenzierter sie strukturiert sind und je mehr Individualisierung sie ermöglichen.
Musikalische Bildung ist ein sozialer Prozess. Sie kann grundsätzlich nur in der Auseinandersetzung mit anderen Menschen stattfinden. Gruppen- und Klassenunterricht sind nicht Zugeständnisse an ökonomische Zwänge, sondern Grundvoraussetzung für musikalische Bildung.
Musikalische Bildung ist ein lebenslanger Prozess. Sie beginnt lange vor der Einschulung, und endet keineswegs mit dem Ende der Schulzeit. Musikunterricht muss immer wieder an bereits vorhandenen musikalischen Erfahrungen anknüpfen und zur selbständigen Fortsetzung des musikalischen Bildungsprozesses ermutigen.
Wer sich musikalisch bilden will, steht vor vier Aufgaben:
- Orientierung: Er muss die zur Wahl stehenden musikalischen Tätigkeiten kennenlernen.
- Auswahl: Er muss sich für eine oder mehrere musikalische Tätigkeiten entscheiden.
- Kompetenzerwerb: Er muss die Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen erwerben, die er für die gewählten musikalischen Tätigkeiten benötigt.
- Anwendung: Er muss die erworbenen Kompetenzen für seine musikalischen Tätigkeiten nutzen.
Eine Zuordnung der vier Aufgaben zu bestimmten Altersstufen wäre aus zwei Gründen verfehlt:
- Die vier Aufgaben stellen sich gleichzeitig. Nur durch Tätigkeit lassen sich die für die Tätigkeit nötigen Fähigkeiten erwerben. Auch ist es weder nötig noch möglich, zuerst sämtliche Tätigkeiten kennenzulernen, bevor man eine auswählt, erlernt und anwendet.
- Die vier Aufgaben stellen sich immer wieder. Es ist weder nötig noch möglich, sich ein für allemal für eine Art von Musik oder eine Art des Umgangs mit Musik zu entscheiden. Ganz im Gegenteil ist es sinnvoll, sich lebenslang offen zu halten für immer neue musikalische Tätigkeiten.
Wenn Heranwachsende in ihren individuellen und selbstbestimmten musikalischen Bildungsprozessen unterstützt werden sollen, dann bedarf es eines musikalischen Bildungssystems, das ihnen während ihrer gesamten Schulzeit Gelegenheit zur Orientierung im Spektrum musikalischer Tätigkeiten, zur Auswahl eigener musikalischer Tätigkeiten, zum Erwerb der erforderlichen Fähigkeiten und zu deren Anwendung gibt.
Auf Grund der gewachsenen Strukturen kann ein solches musikalisches Bildungssystem nur von allgemein bildender Schule und außerschulischen Bildungsträgern gemeinsam geleistet werden. Dabei ist es sinnvoll, dass die Bildungsträger sich schwerpunktmäßig auf bestimmte Teilaufgaben konzentrieren, für die sie bereits jetzt besonders kompetent sind.
In der Ganztagsschule bietet sich folgende Arbeitsteilung an:
- Orientierung und Auswahl finden vor allem im Klassen- und Kursunterricht des Pflichtbereichs statt. Hier machen die SchülerInnen Erfahrungen mit verschiedenen Arten von Musik und verschiedenen Arten des Umgangs mit Musik, und sie werden bei der Entscheidung für die eigene Musikpraxis unterstützt.
- Der Kompetenzerwerb findet je nach Spezialisierungsgrad im Pflicht- oder im Wahlbereich statt. Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen, die für hinreichend viele musikalische Tätigkeiten von Bedeutung sind, werden im Klassen- und Kursunterricht des Pflichtbereichs vermittelt (z. B. Notenschrift, Umgang mit Gefühlen, rhythmische Fähigkeiten, Verständigung über Musik). Speziellere Kompetenzen werden im Groß- und Kleingruppen- und im Einzelunterricht des Wahlbereichs erworben.
- Die Anwendung erworbener Kompetenzen findet vor allem in entsprechenden Angeboten des Wahlbereichs statt. Das können feste Ensembles sein (Chöre, Orchester, Bands, Tanzgruppen usw.), aber auch befristete Projekte (Improvisationsworkshops, Musicalaufführung, Opernbesuch usw.).
Der Unterricht wird grundsätzlich von Lehrkräften erteilt, die für die jeweiligen Aufgaben qualifiziert sind.
- Der Klassen- und Kursunterricht, in dem der Schwerpunkt auf Orientierung, Auswahl und allgemeineren Kompetenzen liegt, wird von Lehrkräften mit Staatsexamen („Schulmusiklehrer”) erteilt. Je nach Situation können Lehrkräfte mit Diplom oder entsprechender Qualifikation („Privatmusiklehrer”) eingebunden werden (z. B. Schnupperstunden, Instrumentenkarussell, Streicherklassen).
- Die Angebote des Wahlbereichs werden sowohl von Privatmusiklehrern als auch von Schulmusiklehrern gemacht. Dabei kommen für Einzel- und Kleingruppenunterricht eher Privatmusiklehrer, für Ensembles und Projekte eher Schulmusiklehrer in Frage. Wo die Schule entsprechende Angebote aus eigener Kraft nicht machen kann, ist die Kooperation mit außerschulischen Ensembles (Musikschulen, Musikvereine, Kirchen) anzustreben.
Pflichtbereich | Wahlbereich | |||
Aufgaben-schwerpunkt | Orientierung Auswahl | Kompetenzerwerb allgemein speziell | Anwendung | |
Sozialform | Klassen, Kurse | Einzel-, Gruppenunterricht | Ensembles, Projekte | |
Zeitrahmen | ganztags | |||
Ort | Schulgebäude | |||
Kostenträger | Staat, Eltern | |||
Ausbildung der Lehrkräfte | staatliche Lehrerausbildung | Qualifikation je nach musikalischer Tätigkeit (staatliche Lehrerausbildung, Diplom) | ||
Ein musikalisches Bildungssystem, das den oben beschriebenen Zielen und Aufgaben gerecht werden will, muss vor allem drei Anforderungen genügen:
- Das Bildungsangebot muss differenziert sein. Wenn es Kindern und Jugendlichen für die Dauer ihrer Schulzeit möglich sein soll, nicht nur ein breites Spektrum musikalischer Tätigkeiten kennenzulernen, sondern sich auch selbst gewählte musikalische Tätigkeiten anzueignen und auf diese Weise individuelle Profile zu bilden, dann hat ein musikalisches Bildungssystem neben dem für alle gleichen schulischen Pflichtunterricht zweierlei zu leisten: 1. Es muss ein möglichst vielfältiges Wahlangebot vorhalten. 2. Es muss eine möglichst individuelle Wahrnehmung dieses Angebots ermöglichen. - Für die Ganztagsschule bedeutet dies, dass sie bei ausreichender Nachfrage von Schülerseite und angemessener Kompetenz auf Lehrerseite eigene Kurse und Ensembles einrichtet, bei geringer Nachfrage oder fehlender Kompetenz mit außerschulischen Anbietern kooperiert. Es bedeutet auch, dass außerschulische musikbezogene Aktivitäten von SchülerInnen nach angemessener Überprüfung auf schulische Verpflichtungen (Anwesenheit, Leistungsnachweise) angerechnet werden können.
- Das Bildungsangebot muss in Lebenszusammenhänge integriert sein. Wenn Kinder und Jugendliche Musik zum Bestandteil ihres Lebens machen sollen, dann muss ein musikalisches Bildungssystem auf dieses Leben bezogen sein. Da das Leben von SchülerInnen sowohl in als auch außerhalb der Schule stattfindet, sind musikalische Bildungsangebote in zweifacher Weise zu integrieren: 1. Sie müssen Bestandteil eines schulischen Musiklebens sein, das den SchülerInnen das Kennenlernen von und die Teilnahme an vielfältigen Möglichkeiten musikalischer Tätigkeit erlaubt. 2. Sie müssen den Kontakt mit dem außerschulischen Musikleben suchen und durch Anbahnung schulunabhängiger musikalischer Tätigkeit für Nachhaltigkeit über das Schulalter hinaus sorgen. - Die Ganztagsschule bietet vor allem in der gebundenen Form durch die Rhythmisierung des Schultags besonders gute Möglichkeiten, musikalische Bildung aus ihrer bisher eher randständigen Position herauszuholen, sie mit anderen Bildungsangeboten zu vernetzen und ein reichhaltiges schulisches Musikleben entstehen zu lassen.
- Das Bildungsangebot muss koordiniert werden. Je differenzierter es ist, desto größer ist die Gefahr von Reibungsverlusten. Damit die verschiedenen Elemente des musikalischen Bildungssystems sinnvoll zusammenwirken, ist zweierlei erforderlich: 1. Alle beteiligten Lehrkräfte müssen in regelmäßigen Konferenzen ihre Beiträge aufeinander abstimmen. Dabei ist besondere Aufmerksamkeit der Kooperation zwischen schulischen und außerschulischen Lehrkräften zu widmen. 2. Für die Fülle der Organisationsaufgaben, die nicht nebenbei erledigt werden können (z. B. Management von Instrumentalunterricht, Veranstaltungen usw., Abstimmung mit den Angeboten anderer Fächer), muss es ein oder mehrere Koordinatoren geben. - Die Ganztagsschule bietet einen organisatorischen Rahmen für eine Vielzahl von Bildungsangeboten und begünstigt damit eine koordinierte Zusammenarbeit.
Ein musikalisches Bildungssystem für das Schulalter ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Seine Finanzierung obliegt daher grundsätzlich dem Staat. Dies gilt für alle Bereiche dieses Systems - nicht nur für den bisher in den Stundentafeln ausgewiesenen Musikunterricht, sondern auch für die bisher nicht berücksichtigten Wahlangebote.
Für die Ganztagsschule bedeutet dies, dass der Schulträger ausreichend Stellen und Honorarmittel zur Verfügung stellen muss, um zumindest den Pflichtunterricht und eine Grundausstattung an Wahlangeboten abzusichern.
Wo auf Grund von Finanzengpässen Elternbeiträge erhoben werden müssen, ist durch geeignete Maßnahmen - z. B. einkommensabhängige Beitragshöhe, Stipendien - sicherzustellen, dass musikalische Bildung nicht von der Finanzkraft des Elternhauses abhängig ist.
von Hans Jünger
Musik in die Schule! - Tag der Schulmusik - Freitag 18. Juni 2010
Das Hamburger Bündnis für Musikunterricht, in dem AfS, VDS und Landesmusikrat zusammenarbeiten, hat an alle Hamburger Musiklehrerinnen und Musiklehrer den folgenden Aufruf gerichtet.
Der kommende Sommer bietet Hamburger MusiklehrerInnen drei Möglichkeiten, der Öffentlichkeit zu zeigen, wie erfolgreich - und wie unverzichtbar! - das schulische Musizieren ist:
1. Hamburger Schulen musizieren
Vom 3. Mai bis 7. Juli 2010 - also 10 Wochen lang - finden in zahlreichen Hamburger Schulen Schulkonzerte, Begegnungskonzerte, Wanderkonzerte usw. statt. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Präsentation von Arbeitsergebnissen und auf Kommunikation, Kooperation und Kennenlernen zwischen verschiedenen Schulen und ihren SchülerInnen (Anmeldung beim VDS: johannesrasch@googlemail.com).
2. Tag der Musik
Vom 17. bis 21. Juni 2010 - also 5 Tage lang - finden überall in Hamburg drinnen und draußen musikalische Darbietungen unterschiedlichster Akteure und unterschiedlichster Art statt. Hier bietet sich Schulen ein breites Podium für alle möglichen Aktionen vor allem auch an außerschulischen Aufführungsorten (Anmeldung beim Landesmusikrat: www.tagdermusik-hamburg.de).
3. Tag der Schulmusik - Musik in die Schule!
Am 18. Juni 2010 - also im Schnittpunkt von Hamburger Schulen musizieren und Tag der Musik - soll nun ein Aktionstag stattfinden, an dem LehrerInnen und SchülerInnen möglichst vieler Hamburger Schulen für mehr Musik in den Schulen musizieren. Hier geht es vor allem darum, das Augen- und Ohrenmerk auf die große Vielfalt der Hamburger Schulmusik lenken, aber auch auf die Probleme unseres Faches aufmerksam zu machen.
Zum Tag der Schulmusik - Höhepunkt aller öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten zur Unterstützung des Schulfachs Musik - ruft das Hamburger Bündnis für Musikunterricht auf, in dem Arbeitskreis für Schulmusik (AfS), Landesmusikrat, Verband deutscher Schulmusiker (VDS) und Versammlung Hamburger Schulmusik zusammenarbeiten
Beteiligen sollen sich alle, deren Anliegen es ist, dass es auch in Zukunft und immer mehr Musik in Hamburger Schulen gibt - und zwar sowohl Musikunterricht in allen Schulstufen als auch attraktive Wahlangebote wie Chöre, Bands, Orchester, Instrumentalunterricht usw. und ein vielfältiges Musikleben an allen Schulen.
Alle Aktionsformen sind willkommen: die Schultormusik zur Mittagspause, die offene Mitmachprobe für Eltern und Großeltern, der Umzug mit Pauken und Trompeten um den Block, der musikalische Besuch bei der Nachbarschule. Jedes dieser „Schul-Schallereignisse“ kann dazu beitragen, Musik in die Schule zu bringen und Musik in der Schule zu sichern.
Damit der Tag der Schulmusik pressewirksam werden kann, bitten wir um Anmeldung: info@landesmusikrat-hamburg.de
von Hans Jünger


