21.02.2012
Kein Zentralabitur in Musik
Ausnahmeregelung für die ästhetischen Fächer -
Die Hamburger Schulbehörde hat beschlossen, in Zukunft die schriftlichen Prüfungsaufgaben für das Abitur landeseinheitlich vorzugeben (Zentralabitur). Ausgenommen von dieser Regelung sind die ästhetischen Fächer. Prüfungen in Musik werden sich also auch weiterhin auf den Unterricht beziehen, an dem die SchülerInnen zuvor teilgenommen haben.


